Mieter-ABC

Mieter-ABC

  • Allgemeine Räume (Keller, Estrich, Treppenhaus)

    Ihre privaten Gegenstände (Schuhe, Schirme, usw.) gehören in Ihr eigenes Keller-und Estrichabteil oder in Ihre Wohnung.

  • Altpapier

    Hofgarten
    Das gebündelte Altpapier (keine Tragtaschen) ist am Sammeltag vor 7.00 Uhr am Strassenrand zu deponieren. Bitte keine Zwischenlagerung im Treppenhaus.

    Sihlgarten
    Das gebündelte Altpapier (keine Tragtaschen) ist am Sammeltag vor 7.00 Uhr beim Unterflurcontainer oder bei der Feuerwehrbrücke ZW 257 zu deponieren. Bitte keine Zwischenlagerung im Treppenhaus oder in der Tiefgarage.

    Stadgarten
    Das gebündelte Altpapier (keine Tragtaschen) ist am Sammeltag vor 7.00 Uhr bei den Unterflurcontainern zu deponieren. Bitte keine Zwischenlagerung im Treppenhaus oder in der Tiefgarage.

    Auch bei der Kartonabfuhr ist das Vorgehen dasselbe.

    Entsorgungskalender von Entsorgung + Recycling der Stadt Zürich. www.stadt-zuerich.ch

  • Badezimmer

    Bitte keine kratzenden Schwämme zur Reinigung verwenden. In die Wand- und Bodenplatten darf nicht gebohrt werden.

    Dusche, Badewanne und Kittfugen nach Gebrauch immer trocken reiben (Schimmelbildung).

    Sihlgarten
    Lüftungsfilter–Gebrauchsanweisung beachten. Neue Filtermatten für die Lüftungsfilter können im Büro Stadtgarten bezogen werden. Die Filtermatten sollten halbjährlich ausgewechselt werden.

  • Balkon

    Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Verunreinigungen des Aussenbereiches sind das Aufstellen von Pflanzen und das Anbringen von Blumenkisten mit geeigneten Untersätzen zu versehen und ausschliesslich innerhalb der Balkone gestattet.

  • Bauliche Veränderungen

    Bauliche Veränderungen dürfen nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Vermieterin vollzogen werden. Antragsformulare können im Büro bezogen werden. Nachfolgend das detaillierte Merkblatt hierzu:

  • Beleuchtung

    Bitte defekte Beleuchtungskörper in den öffentlichen Räumen der Verwaltung oder dem Hauswart melden.

  • Bilder aufhängen

    Für das Aufhängen von Bildern können normale Dübel oder Bildernägel verwendet werden.
    Löcher hierfür dürfen nur in die verputzen, weissen Wände gemacht werden.

  • Bioabfall

    Bei den Abfallcontainern stehen auch spezielle, grüne Bioabfallcontainer für die Entsorgung von Küchenabfällen, Speiseresten und pflanzlichem Gartenabfall zur Verfügung. Der Bioabfallcontainer darf nicht überfüllt und der Deckel muss wegen Geruchsbildung immer ganz geschlossen werden.

  • Bohren/Kleben

    Es dürfen keine Löcher in die Böden gebohrt werden, nur in die verputzten, weissen Wände und Decken der eigenen Wohnung.

    Verwenden Sie nach Möglichkeit keine Teppichklebebänder und andere Klebstoffe. Verwenden Sie Kleber, die sich auch nach Jahren wieder problemlos lösen lassen.

  • Dampfabzug

    Hofgarten/Sihlgarten
    Die metallischen Fettfilter sollten idealerweise alle 2 Wochen gereinigt werden. Die Fettfilter müssen im Geschirrspüler gewaschen werden.

    Stadtgarten
    Die metallischen Fettfilter sollten idealerweise alle 2 Wochen gereinigt werden. Die Fettfilter müssen im Geschirrspüler gewaschen werden. Zudem haben die Dampfabzüge in dieser Siedlung einen Longlife-Aktivkohlefilter. Dieser kann gemäss Gebrauchsanleitung gewaschen und im Backofen bei 100°C wieder aktiviert werden. Bei Fragen gerne in der Geschäftsstelle melden.

  • Estrich

    Hofgarten
    Im Estrich darf keine tropfende Wäsche aufgehängt werden. Er soll nicht als „Spielplatz“ benutzt werden (Trittschall). Bitte keine privaten Gegenstände ausserhalb des eigenen Abteils deponieren.

  • Fahrräder

    Funktionstüchtige Fahrräder in regelmässigem Gebrauch können in den Velounterständen bzw. Veloräumen abgestellt werden. Defekte oder nicht regelmässig benützte Fahrräder müssen in den eigenen Räumen versorgt werden.

  • Fensterläden

    Hofgarten
    Die Fensterläden sind jährlich zu reinigen. Bitte dazu keine kratzenden Schwämme benutzen. Die klappbaren Jalousiebretter sind senkrecht zu stellen, wenn die Jalousien geöffnet an der Wand stehen.

  • Gartensitzplatz/Terassen

    Bitte regelmässig die Zwischenräume der Bodenplatten vom Unkraut befreien.

  • Gemeinschaftsräume

    Hofgarten
    Im Haus Hofwiesenstrasse 90 befindet sich der Gemeinschaftsraum. Er steht allen MieterInnen zur Verfügung. Anfragen und Reservationen sind an die Verwaltung (Büro Hofgarten) zu richten. Hier könnnen Sie den Gemeinschaftsraum reservieren.

    Sihlgarten
    Im Haus Zwirnerstrasse 269 befindet sich der Gemeinschaftsraum. Er steht allen Mieter/innen zur Verfügung. Anfragen und Reservationen sind an die Verwaltung (Büro Sihlgarten) zu richten. Hier könnnen Sie den Gemeinschaftsraum reservieren.

    Stadtgarten
    An der Maneggstrasse 73 befindet sich ein Gemeinschaftsraum. Er steht allen Mieter/innen zur Verfügung. Anfragen und Reservationen können unter diesem link gemacht werden.

  • Grillieren

    Das Grillieren auf Balkonen/Loggien und Gartensitzplätzen ist grundsätzlich gestattet. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn (Rauch, Geruch, Lärm).

  • Hausruhe

    Bitte respektieren Sie die Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr, die Mittagsruhe von 12:00 bis 13:00 Uhr sowie ganztags ab Sonn- und Feiertagen.

  • Haustiere

    Kleintiere wie Meerschweinchen, Goldhamster, Schildkröten und Kanarienvögel dürfen ohne Zustimmung der Vermieterin in den Wohnräumen gehalten werden. Katzen brauchen eine Bewilligung des Vorstandes. Das Halten von Hunden ist nicht gestattet. Weitere Informationen finden Sie in der Webseiten-Rubrik «Reglemente und Dokumente».

  • Haustüren

    Die Haustüren dürfen auch tagsüber aus Sicherheitsgründen nicht offen stehen. Das Dazwischenlegen von Gegenständen, um den vollständigen Schliessvorgang der Haustüre zu verhindern, ist zu unterlassen. Haustüren mit automatischer Schliessanlage dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit dem Schlüssel verriegelt werden.

  • Hauswartung / Reparaturen

    Hofgarten/Sihlgarten
    Bruno Lüthi, Technischer Hauswart (Heizung/Lüftung/Sanitär usw.), per Telefon 044 363 39 13, Reparaturmeldung oder via persönlicher Meldung an die Verwaltung.

    Stadtgarten
    Bitte per Reparaturmeldung oder via persönlicher Meldung an die Verwaltung.

  • Kehricht

    Hofgarten
    Der Kehricht ist nur in den vorgeschriebenen «Züri-Säcken» in unseren Containern zu entsorgen. Bitte keine Zwischenlagerungen von Kehrichtsäcken auf dem Balkon, Gartensitzplatz oder im Treppenhaus.

    Sihlgarten/Stadtgarten
    Der Kehricht ist nur in den vorgeschriebenen «Züri-Säcken» in den Unterflurcontainer zu entsorgen. Der Containerdeckel ist immer zu schliessen. Bitte keine Zwischenlagerungen von Kehrichtsäcken auf dem Balkon, Terrasse, Gartensitzplatz oder im Treppenhaus.

  • Kellerräume

    Besonders die Luftfeuchtigkeit ist im Auge zu behalten. Vorsicht und regelmässige Kontrolle ist angesagt bei der Lagerung von Kleidern und Möbeln. Motorfahrzeuge, brennbare Materialien und Gasflaschen dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht in den Kellern untergebracht werden.

  • Kinderwagen

    Kinderwagen in regelmässigem Gebrauch dürfen im Hauseingang abgestellt werden, jedoch nicht vor den Wohnungstüren.

  • Kontaktgruppe

    Die Kontaktgruppe organisiert verschiedene Anlässe innerhalb der Genossenschaft.
    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Küche

    Zur Reinigung des Chromstahls dürfen weder Säuren noch Stahlwolle verwendet werden (siehe separate Pflegeanleitung). In die Glasrückwand darf nicht gebohrt werden.

    Hofgarten
    Neue Folien für den Backofen können vom Hauswart bezogen werden (Telefon: 044 363 39 13) oder Reparaturmeldeformular benützen.

    Sihlgarten/Stadtgarten
    Neue Folien für den Backofen können im Büro Stadtgarten bezogen werden.

  • Lüften

    Um Schimmelpilzbildung zu vermeiden, ist besonders während der Heizperiode und bei Wohnungen ohne kontrollierte Wohnungslüftung diese mehrmals täglich kurz aber intensiv zu lüften (Stosslüften). Im Winter dürfen wegen Wärmeverlusten und Kondensationsgefahr an auskühlenden Bauteilen (Schimmelpilzbildung) Kippfenster nicht zum Dauerlüften verwendet werden. Nach dem Duschen/Baden besonders während der Heizperiode ist das Badezimmer bei vorhandenem Fenster kurz aber intensiv zu lüften. Bei Bädern ohne Fenster und ohne kontrollierte Wohnungslüftung sollte der Ventilator bis zum Austrocknen des Bades laufen gelassen werden. Die Radiatoren/Bodenheizungen sind vernünftig einzustellen. Bei kalter Witterung sind die Keller- und Estrichfenster zu schliessen.

  • Meldepflicht

    Sämtliche Störungen und Defekte sind unverzüglich der Verwaltung zu melden. Ebenso wenn Sie Schäden am Haus oder in Ihrer Wohnung feststellen (z.B. neue Risse, Schimmelpilzbildung, etc.). E-mail Verwaltung: info@geho.ch

  • Mietzinszahlung

    Für Mietzinszahlungen nur die vorgedruckten Einzahlungsscheine verwenden oder mit einem Dauerauftrag erledigen. Bei Mietzinsänderungen nicht vergessen den Dauerauftrag anzupassen. Am einfachsten ist die Erteilung einer Einzugsvollmacht per LSV/DD an die Verwaltung:

  • Rauchen

    Das Rauchen ist in allen öffentlichen Räumen verboten (Waschküche, Treppenhaus usw.). Nehmen Sie, wenn Sie im Freien rauchen, Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist auf dem ganzen Gelände der Siedlungen zu unterlassen.

  • Schneeräumung

    Auf allen Zugangswegen wird dies durch Verwaltung der geho erledigt.

    Hofgarten
    Für die Schneeräumung vor den Hauseingängen sind alle Hausbewohner zusammen zuständig.

  • Schule/Kindergarten

    Hofgarten
    Kreisschulpflege Waidberg, Rotbuchstrasse 42, 8037 Zürich, Tel.: 044 413 82 00 / www.stadt-zuerich. ch

    Sihlgarten/Stadtgarten
    Kreisschulpflege Uto, Ulmbergstr.1, 8002 Zürich, Tel.: 044 205 51 80 / www.stadt-zuerich. ch

  • Sonnenstoren

    Die Sonnenstoren sind bei unsicherer Witterung, bei Abwesenheit und über Nacht einzuziehen. Sie sind kein Witterungsschutz, auch nicht für Balkonpflanzen. Abnutzung und Reparaturen, die von unsachgemässer Behandlung herrühren, gehen zu Lasten der MieterInnen.

  • Sorgfalt

    Wir erwarten, dass die Mietobjekte von den MieterInnen mit Sorgfalt behandelt werden.
    Die Verwaltung gibt gerne Auskunft über die Handhabung/Pflege der Wohnungseinbauten.

  • Spielplatz

    ​Bitte nach Gebrauch den Sandkasten mit dem Netz wieder vollständig zudecken und die Gummiseile festmachen.

    Die Benutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Verantwortung. Die Genossenschaft lehnt jede Haftung ab. Die BenutzerInnen sind verpflichtet, den Spielplatz wieder in aufgeräumten Zustand zu verlassen.

  • Stewis

    Hofgarten
    Bitte die Stewis nach Benutzung wieder fachgerecht schliessen.

  • Tisch- und Bankgarnituren

    Diese können Sie gegen einen Unkostenbeitrag mieten. Bitte in den Büros Hofgarten oder Stadtgarten anfragen.

  • Treppenhausreinigung

    Diese wird wöchentlich durch ein Reinigungsunternehmen vorgenommmen. Starke Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu entfernen.

  • Velofahren, etc.

    Das Velofahren (Trottinettfahren, Inlineskaten etc.) auf den Zugangswegen der Siedlungen ist nur im Schritttempo erlaubt. Es ist Rücksicht zu nehmen auf die FussgängerInnen. Bitte fahren Sie nicht über die Rasenflächen.

  • Waschen

    Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist grundsätzlich nicht gestattet. Kleine Wäscheständer auf dem Balkon oder auf dem Sitzplatz sind erlaubt. Es ist nicht gestattet an Sonn- und Feiertagen Wäsche sichtbar im Freien aufzuhängen.

    Hofgarten: Waschen, Magnetschlüssel laden
    Der Magnetschlüssel zum Waschen kann im Büro Hofgarten gegen Barzahlung aufgeladen werden.

    Waschküche
    Bitte separate Waschküchenordnung in der Rubrik «Reglemente und Dokumente» beachten.

    Waschmaschinen privat
    Es ist eine Bewilligung mit Nachtrag zum Mietvertrag erforderlich.

  • Wildtiere
    Es dürfen keine Wildtiere gefüttert werden.